GewO §38b
§38b GewODeutsches Gewerbeordnungs-Paragraf für Friseur- und Kosmetikgewerbe.
Der §38b der deutschen Gewerbeordnung regelt überwachungsbedürftige Gewerbe inkl. Friseur- und Kosmetikgewerbe. Erfordert Anzeige beim Gewerbeamt + Meisterbrief oder Ausnahmebewilligung. Heimdienste prinzipiell zulässig (anders als italienische Beschränkungen), aber lokale Hygieneverordnungen prüfen.